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   BFH, 02.08.2002 - VIII B 75/02   

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https://dejure.org/2002,12599
BFH, 02.08.2002 - VIII B 75/02 (https://dejure.org/2002,12599)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2002 - VIII B 75/02 (https://dejure.org/2002,12599)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2002 - VIII B 75/02 (https://dejure.org/2002,12599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Fristversäumung - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Schlüssige Darlegung - Begründungserfordernisse des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO - Verlängerungsantrag

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung; Verlust bei Postbeförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.04.2001 - I B 119/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist -

    Auszug aus BFH, 02.08.2002 - VIII B 75/02
    Für eine schlüssige Darlegung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen wäre jedoch erforderlich gewesen, dem Gericht nicht nur eine Kopie des "Postausgangsbogens für April 2002" einzureichen, sondern die näheren Umstände des Absendens des Verlängerungsantrags und der Postausgangskontrolle glaubhaft darzulegen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1996 I R 103/95, BFH/NV 1996, 630; vom 25. April 2001 I B 119/00, juris; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 56 Rz. 36).
  • BFH, 18.03.1996 - I R 103/95

    Darlegung mangelnden Verschuldens bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 02.08.2002 - VIII B 75/02
    Für eine schlüssige Darlegung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen wäre jedoch erforderlich gewesen, dem Gericht nicht nur eine Kopie des "Postausgangsbogens für April 2002" einzureichen, sondern die näheren Umstände des Absendens des Verlängerungsantrags und der Postausgangskontrolle glaubhaft darzulegen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1996 I R 103/95, BFH/NV 1996, 630; vom 25. April 2001 I B 119/00, juris; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 56 Rz. 36).
  • BFH, 13.01.2004 - VII B 127/03

    Wiedereinsetzung: Verlust eines Schriftstücks bei der Postbeförderung

    Die bloße Vorlage der Kopie des Postausgangsbuchs reicht indessen nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2002 VIII B 75/02, BFH/NV 2003, 60; vom 15. Mai 2003 VII B 246/02, BFH/NV 2003, 1206, und in BFH/NV 1997, 120), denn daraus ergeben sich keine näheren Umstände über das Absenden der Beschwerdeschrift.
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